Kommunale Unfallversicherung Bayern


Name
Kommunale Unfallversicherung Bayern
Abkürzung
KUVB
Beschreibung

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Bayern.

Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bay. GUVV) und die Unfallkasse München (UKM) fusionierten am 01.02.2012 zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Zusammen mit der weiterhin in Verwaltungs- und Personalunion geführten Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) betreut die KUVB seither über fünf Millionen Versicherte in Bayern und sorgt für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Universitäten oder bei ehrenamtlichem Engagement.

Bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) bestanden im Jahr 2020 insgesamt 5,9 Millionen Versicherungsverhältnisse.

Bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind alle Beschäftigten der bayerischen Kommunen und des Freistaates Bayern versichert (für Beamtinnen und Beamte sehen die Beamtengesetze eine eigene Unfallfürsorge vor). Daneben sind alle bayerischen Schülerinnen und Schüler und Studierenden versichert sowie zahlreiche Personen, die sich für die Allgemeinheit in besonderer Weise einsetzen.

  • Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (z. B. in Gemeinden, Ministerien, Landratsämter, Sparkassen, Gesundheitsdienst, Straßenbau, Theater, Museen, Krankenhäusern, Stadthallen, Bäder, Flughäfen)
  • Kinder während des Besuchs von staatlich anerkannten  Tageseinrichtungen ( z. B. Kindergarten, Krippe, Hort) sowie Kinder während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des § 23 des Sozialgesetzbuches VIII
  • Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht (Mittags- und Hausaufgabenbetreuung)
  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen; dies gilt auch für Diplomanden und Doktoranden
  • Ehrenamtlich Tätige (z. B. kommunale Mandatsträger, Elternbeiräte, Schülerlotsen, Wahlhelfer, Ehrenamtliche Richter, Schöffen und Zeugen)
  • Sonstige Versicherte: Personen in Hilfeleistungsorganisationen, wie freiwillige Helfer/innen und ehrenamtliche Tätige in Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Freiwillige Feuerwehren, Bayerisches Rotes Kreuz mit Berg- und Wasserwacht, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe) sowie Teilnehmende an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen (z. B. Erste-Hilfe-Kurse) und freiwillige Helfer/innen im Katastrophenschutz, Blut- und Organspender und Personen, die in Unglücks- oder Notfällen Hilfe leisten
  • Haushaltshilfen (wie Gartenhelfer, Putzhilfen etc.)
  • Häusliche Pflegepersonen

Stand: 08/2021 - Quelle: siehe "Quellen"

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnete Organisation
Verwandte Organisationen
Quellen