Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen
Was ist die Bauarbeiterkasse?
Die Bauarbeiterkasse ist eine vertraglich vorgesehene Einrichtung, d.h. das Ergebnis von Tarifverhandlungen, die gesamtstaatlich und auf Landesebene geführt worden sind. Es ist Aufgabe der Bauarbeiterkasse, den Arbeitern, die bei Bauunternehmen des Industrie- oder Handwerksbereichs beschäftigt sind, bestimmte zusätzliche Leistungen zu sichern, wodurch der Bauarbeiter bezüglich seiner Entlohnung den Beschäftigten der anderen Wirtschaftsbereiche gleichgestellt wird. Finanziert wird die Bauarbeiterkasse durch die Beiträge der Unternehmer und der Arbeiter; das Ausmaß dieser Beiträge wird durch einen vertraglich festgesetzten Prozentsatz der Löhne bestimmt. Die Verwaltung der Bauarbeiterkasse ist paritätisch: die Verbände der Arbeitgeber und die Gewerkschaften der Arbeitnehmer stellen je die Hälfte der Verwalter. Die Organe der Bauarbeiterkasse sind folgende: das Präsidium, der Verwaltungsrat, der Generalrat und der Aufsichtsrat. Der Vorsitz der Bauarbeiterkasse ist einem Vertreter der Bauunternehmer vorbehalten; er wird vom Industriellenverband, d.h. von der an den gesamtstaatlichen Verband der Bauunternehmer angeschlossenen Sektion Bau ernannt. Das Amt des Vizepräsidenten wird abwechselnd von einem Vertreter der Gewerkschaften der Arbeitnehmer ausgeübt. 1987 wurde eine für unsere Provinz geltende Abänderung der Satzungen vorgenommen. Dadurch ist auch das Handwerk in der Bauarbeiterkasse vertreten.