Unfallkasse Sachsen


Name
Unfallkasse Sachsen
Abkürzung
UK Sachsen
Beschreibung

Die Unfallkasse Sachsen ist ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Sachsen.

Mit über 1,5 Millionen Versicherungsverhältnissen gehören wir zu den mitgliederstärksten Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

Allgemein lässt sich sagen, dass die Unfallkasse Sachsen im wesentlichen für die Unternehmen des Landes und der Gemeinden für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Schüler/innen und Studierende, ehrenamtlich Tätige, für Personen, die Angehörige im häuslichen Bereich pflegen und private Haushaltshilfen zuständig ist.

Nur wer zum Kreis der versicherten Personen gehört, d. h. nach Gesetz oder Satzung überhaupt unfallversicherungsrechtlich geschützt ist, kann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Anders als bei einer privaten Unfallpolice ist man in der „gesetzlichen“ nicht „rund um die Uhr“ versichert, sondern immer nur in Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit. So sind Personen, die bei Unglücksfällen - wie einem Verkehrsunfall – Hilfe leisten und dabei verletzt werden, versichert. Ist aber die Hilfeleistung beendet, erlischt auch der Unfallversicherungsschutz wieder. Also: Erst eine bestimmte Tätigkeit, die versichert ist, macht jemand zu einer versicherten Person.

Stand: 08/2021 - Quelle: siehe "Quellen"


Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnete Organisation
Verwandte Organisationen
Quellen