Unfallversicherung Bund und Bahn
Die UVB ist die gesetzliche Unfallversicherung für mehr als elf Millionen Menschen in gut 2.200 öffentlichen Verwaltungen und Betrieben sowie Unternehmen aus den Bereichen Bund und Bahn.
Über die Bundesverwaltung hinaus sind bei uns viele Menschen versichert, für die der Bund soziale Verantwortung übernommen hat oder die durch besondere Vereinbarungen bei uns unfallversichert sind.
Wir sind der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Bereich Bund und Bahn. Beamte, Soldaten und Richter sind bereits durch Unfallfürsorgevorschriften abgesichert und daher nicht über uns versichert.
Nach einem erfolgreichen Modellprojekt von 2017 bis 2020 ist die UVB infolge einer gesetzlichen Aufgabenübertragung (§ 4a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der UVB) seit dem 1. Januar 2021 zuständig für wesentliche Aufgaben der Dienstunfallfürsorge für Beamte und Richter in Teilen der Bundesverwaltung – genauer gesagt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, beim Bundessozialgericht, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, beim Bundesarbeitsgericht, beim Bundesamt für Soziale Sicherung, bei der Bundesagentur für Arbeit sowie bei der UVB.
Die UVB führt im Auftrag des Bundes - als Künstlersozialkasse - auch das Künstlersozialversicherungsgesetz durch und bietet selbständigen Künstlern und Publizisten soziale Sicherheit in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Zusätzliche informative Angaben:
2015 entstand die UVB aus der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) und der ehemaligen Unfallkasse des Bundes (UK Bund).
Stand: 08/2021 - Quelle: siehe "Quellen"