Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) ist gesetzliche Unfallversicherungsträgerin und damit Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist vom Land Niedersachsen als landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet worden.
Die Unfallversicherung umfasst die nach § 2 SGB VII versicherten Personen, soweit die Kasse aufgrund der geltenden Vorschriften sachlich und örtlich zuständig ist. Das sind insbesondere die Mitglieder der Feuerwehren und ihrer gebildeten Abteilungen im Sinne des NBrandSchG und alle im Feuerwehrdienst Beschäftigten (soweit sie nicht als Beamtinnen oder Beamte versicherungsfrei sind) mit Ausnahme der Angehörigen der Werkfeuerwehren (die in der Regel bei der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ihres Betriebes versichert sind).
Die FUK ist insgesamt für ca. 200.000 Versicherte zuständig.
Stand: 07/2021 - Quelle: siehe "Quellen"