Fachbereich Nahrungsmittel


Name
Fachbereich Nahrungsmittel
Abkürzung
FB NG
Beschreibung

Der Fachbereich Nahrungsmittel berät Hersteller von Nahrungsmittelmaschinen, Betriebe der Nahrungsmittelindustrie, andere Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen und weitere interessierte Kreise zu Fragen der Optimierung von branchenspezifischem, technischem Arbeitsschutz.

Der Fachbereich ist Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheitsschutz

  • bei der Be- und Verarbeitung in der Nahrungsmittel- und Genussmittelindustrie (einschließlich der Betriebsmittel und Einrichtungen),
  • im Hotel- und Gaststättengewerbe, Küchenbetrieben und Bäckereien
  • in Schausteller- und Zirkusbetrieben (einschließlich Zelthallen),
  • beim Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen, Kühleinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen,
  • bei der Verwendung von Flüssiggas
  • beim Betrieb von Getränkeschankanlagen
  • bei der Fleischwirtschaft

Stand: 07/2021 - Quelle: https://www.dguv.de/fb-nahrungsmittel/index.jsp

Rechtsgebiete
Deutschland
Untergeordnete Organisationen
Übergeordnete Organisation
Verwandte Organisationen
Quellen