CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.
Durch die Kriterien der Verordnung sollen gefährliche Chemikalien identifiziert und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern informiert werden. Außerdem werden auch für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische spezielle Anforderungen an die Verpackung gestellt.
Es handelt sich um eine unmittelbar geltende EU-Verordnung.
Quellen: www.bmas.de, www.reach-clp-biozid-helpdesk.de