Verordnung Persönliche Schutzausrüstung


Name
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Alternativer Name
Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung
Aktiv
Ja
Abkürzung
PSA-V
Beschreibung

Die Verordnung fußt rechtlich auf den §§ 69 und 70 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und konkretisiert die ASchG-Vorgaben zur betreiblichen Gefahrenevaluierung betreffend PSA, PSA-Auswahl und Bewertung, Information und Unterweisung sowie die Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden für alle PSA-Arten.

Rechtsgebiete
Österreich
Übergeordnetes Regelwerk
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