PSA-Durchführungsgesetz


Name
PSA-Durchführungsgesetz
Alternativer Name
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Durchführungsgesetz - PSADG)
Aktiv
Ja
Abkürzung
PSA-DG
Beschreibung

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen "Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates" (PSA-Verordnung) entsprechen. Der Anwendungsbereich der PSA-Verordnung umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen PSA (z.B. Atemschutzgeräte) als auch grundsätzlich solche für die private Verwendung (z.B. Gartenhandschuhe).

Die PSA-Verordnung sieht die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller u.a. die Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Rechtsvorschrift bestätigt.

Die PSA-Verordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anwendbar. Die notwendigen Durchführungsbestimmungen (z.B. Festlegung von Deutsch als Sprache der Betriebsanleitung) befinden sich im PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) als auch im Produktsicherheitsgesetz. Das PSA-DG ist am 26. April 2019 (BGBl. I 2019, S. 473) in Kraft getreten. Die Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) ist außer Kraft getreten.


Quelle: www.bmas.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnetes Regelwerk