Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern


Name
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Alternativer Name
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungendurch elektromagnetische Felder
Aktiv
Ja
Abkürzung
EMFV
Schlagwörter
-
Beschreibung

Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichenGefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

Regelungsgegenstand:

– statische elektrische und magnetische Felder

– zeitveränderliche elektrische, magnetischeund elektromagnetische Felder von 0 Hz bis 300 GHz


Quelle:www.baua.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Untergeordnete Regelwerke
-
Übergeordnetes Regelwerk
Verwandte Regelwerke
Organisation
-
Kampagne
-