Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern


Name
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Alternativer Name
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungendurch elektromagnetische Felder
Aktiv
Ja
Abkürzung
EMFV
Beschreibung

Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichenGefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

Regelungsgegenstand:

– statische elektrische und magnetische Felder

– zeitveränderliche elektrische, magnetischeund elektromagnetische Felder von 0 Hz bis 300 GHz


Quelle:www.baua.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnetes Regelwerk
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