Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichenGefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.
Regelungsgegenstand:
– statische elektrische und magnetische Felder
– zeitveränderliche elektrische, magnetischeund elektromagnetische Felder von 0 Hz bis 300 GHz
Quelle:www.baua.de