Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen in deutsches Recht umgesetzt.
Grundlage der Verordnung sind die EG-Richtlinien Lärm (2003/10/EG) und Vibrationen (2002/44/EG), die in nationales Recht umgesetzt wurden. Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit vor
Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit durch Lärm und Vibrationen zu
schützen.
Quelle: www.bmas.de