Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung


Name
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung
Alternativer Name
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Aktiv
Ja
Abkürzung
LärmVibrationsArbSchV
Beschreibung

Die Bundesregierung hat mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen in deutsches Recht umgesetzt.

Grundlage der Verordnung sind die EG-Richtlinien Lärm (2003/10/EG) und Vibrationen (2002/44/EG), die in nationales Recht umgesetzt wurden. ​Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit vor
Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit durch Lärm und Vibrationen zu​
schützen.




Quelle: www.bmas.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnetes Regelwerk