Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung verpflichtet auch die Bauherren, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen. Die Baustellenverordnung (BaustellV) umfasst folgende Pflichten für Bauherren:
- Bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu berücksichtigen,
- Bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt sein
- Sind mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein Koordinator bestellt werden
- Bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten
- Der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Konkretisierung der Verordnung erfolgt durch Regeln auf Baustellen (RAB).
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Quelle: www.baua.de