Arbeitsschutzgesetz


Name
Arbeitsschutzgesetz
Alternativer Name
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Aktiv
Ja
Abkürzung
ArbSchG
Beschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.

Quelle www.bmas.de


​Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender EG-Richtlinien:

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes derArbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S. 1) und
Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zurErgänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmernmit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (ABl. EG Nr. L 206 S. 19).

Quelle: www.gesetze-im-internet.de


Rechtsgebiete
Deutschland
Untergeordnete Regelwerke
Verwandte Regelwerke