Arbeitsschutzgesetz


Name
Arbeitsschutzgesetz
Alternativer Name
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Aktiv
Ja
Abkürzung
ArbSchG
Schlagwörter
-
Beschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.

Quelle www.bmas.de


​Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender EG-Richtlinien:

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes derArbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S. 1) und
Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zurErgänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmernmit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (ABl. EG Nr. L 206 S. 19).

Quelle: www.gesetze-im-internet.de


Rechtsgebiete
Deutschland
Untergeordnete Regelwerke
Übergeordnetes Regelwerk
-
Verwandte Regelwerke
Organisation
-
Kampagne
-