Arbeitssicherheitsgesetz
Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zubestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreichtwerden, dass
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
- gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung desArbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohenWirkungsgrad erreichen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de