Arbeitssicherheitsgesetz


Name
Arbeitssicherheitsgesetz
Alternativer Name
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andereFachkräfte für Arbeitssicherheit
Aktiv
Ja
Abkürzung
ASiG
Beschreibung

Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zubestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreichtwerden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung desArbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohenWirkungsgrad erreichen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Rechtsgebiete
Deutschland
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