Bildschirmarbeitsverordnung


Name
Bildschirmarbeitsverordnung
Alternativer Name
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Aktiv
Ja
Abkürzung
BildscharbV
Beschreibung

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war bis 2016 eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten nach Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.

Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden am 02.11.2016 mit geringfügigen Änderungen in die Arbeitsstättenverordnung übernommen. 


Quelle: bmas.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnetes Regelwerk
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