Bildschirmarbeitsverordnung


Name
Bildschirmarbeitsverordnung
Alternativer Name
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Aktiv
Ja
Abkürzung
BildscharbV
Schlagwörter
-
Beschreibung

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war bis 2016 eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten nach Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.

Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden am 02.11.2016 mit geringfügigen Änderungen in die Arbeitsstättenverordnung übernommen. 


Quelle: bmas.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Untergeordnete Regelwerke
-
Übergeordnetes Regelwerk
Verwandte Regelwerke
Organisation
-
Kampagne
-