Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war bis 2016 eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten nach Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.
Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden am 02.11.2016 mit geringfügigen Änderungen in die Arbeitsstättenverordnung übernommen.
Quelle: bmas.de