PSA-Benutzungsverordnung
Die PSA-Benutzungsverordnung vom 20. Dezember 1996 setzt die europäische "Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit" in deutsches Recht um.
Sie regelt die
- Auswahl,
- Bereitstellung,
- Wartung,
- Reparatur,
- den Ersatz sowie
- die Lagerung von PSA
durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche. Darüber hinaus verpflichtet sie den Arbeitgeber dazu, die Beschäftigten im Umgang mit PSA zu unterweisen. Die PSA-BV gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.