PSA-Benutzungsverordnung


Name
PSA-Benutzungsverordnung
Alternativer Name
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Aktiv
Ja
Abkürzung
PSA-BV
Beschreibung

Die PSA-Benutzungsverordnung vom 20. Dezember 1996 setzt die europäische "Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit" in deutsches Recht um.

Sie regelt die

  • Auswahl,
  • Bereitstellung,
  • Wartung,
  • Reparatur,
  • den Ersatz sowie
  • die Lagerung von PSA

durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche. Darüber hinaus verpflichtet sie den Arbeitgeber dazu, die Beschäftigten im Umgang mit PSA zu unterweisen. Die PSA-BV gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnetes Regelwerk