PSA-Verordnung (EU) Nr. 2016/425


Name
PSA-Verordnung (EU) Nr. 2016/425
Alternativer Name
VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates
Aktiv
Ja
Abkürzung
PSA-Verordnung
Beschreibung

Grundlage für das Bereitstellen von PSA auf dem Markt ist die europäische PSA-Verordnung (offizielle Bezeichnung: "Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG"), die am 20. April 2016 in Kraft trat. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/EWG und richtet sich in erster Linie an die Hersteller von PSA. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wurde mit Wirkung ab dem 21. April 2018 die PSA-Richtlinie aufgehoben. Die neue PSA-Verordnung gilt ab diesem Zeitpunkt und ist national unmittelbar anwendbar. Durchführungsbestimmungen enthält das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG), welches am 26. April 2019 in Kraft getreten ist.


Quelle: www.baua.de, Stand 20.07.2021

Rechtsgebiete
Europäische Union
Untergeordnete Regelwerke