Druckluftverordnung


Name
Druckluftverordnung
Alternativer Name
Druckluftverordnung vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909), die zuletzt durch Artikel 103 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist
Aktiv
Ja
Abkürzung
DruckLV
Beschreibung

Bei Arbeiten in Druckluft bestehen besonderen Gesundheitsgefahren. Die Druckluftverordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden. Sie gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und für Taucherarbeiten.

Für eine einheitliche Anwendung der Druckluftverordnung wurde im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) die RAB 25 erarbeitet.


Quelle: www.baua.de

Rechtsgebiete
Deutschland
Übergeordnetes Regelwerk