Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Anforderungen für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen.
Die Betriebssicherheitsverordnung dient dem Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch
- Auswahl geeigneter Arbeitsmittel im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck,
- geeignete und funktionsfähige Schutzmaßnahmen,
- Instandhaltung und Prüfungen,
- Unterweisung der Beschäftigten und
- Qualifikation von Prüfern.
Konkretisierungen der Verordnung erfolgen durch Technische Regeln zur Beriebssicherheit (TRBS).
Die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Quelle: www.bmas.de