Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Die Biozid-Verordnung regelt den Verkauf und die Abgabe (Bereitstellung auf dem Markt) und die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Daher betrifft die Biozid-Verordnung sowohl Händler, Inverkehrbringer als auch Verwender von Biozidprodukten.
Es handelt sich um eine unmittelbar geltende EU-Verordnung.
Quelle: www.bmas.de