Brandschutzwart
Die Bestellung von Brandschutzwarten wird, wenn dies erforderlich ist, von der Behörde vorgeschrieben. Diese sind gewissermaßen die "Wasserträger" des Brandschutzbeauftragten und haben ihn bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Sie benötigen eine mindestens 6-stündige betriebsbezogene Ausbildung und Unterweisung (durch den Brandschutzbeauftragten).