Erhöhter Standplatz
Besteht für Arbeitnehmer Absturzgefahr von erhöhten Standplätzen, so müssen Sie folgende Maßnahmen treffen:
- Ab einer Absturzhöhe von 1m sind standfeste Geländer mit Mittelstange oder Brüstung (ab 2m Höhe zusätzlich Fußleisten) vorzusehen
- bei vorübergehend erhöhten Standplätzen müssen geeignete Aufstiegshilfen wie Leitern, Podeste oder Hubarbeitsbühnen verwendet werden
- die Absturzkanten von Rampen müssen mit einer schwarz/gelb oder rot/weißen Kennzeichnung markiert werden
- besteht die Gefahr herabfallender Gegenstände von erhöhten Standplätzen, müssen Sie Schutzdächer oder Schutznetze vorsehen, durch Gitterroste dürfen keine Gegenstände durchfallen können
- kann durch andere Absturzsicherungen kein ausreichender Schutz gewährleistet werden, müssen Sie den Arbeitnehmern Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung stellen