Erhöhter Standplatz


Name
Erhöhter Standplatz
Rechtsgebiete
Schweiz
Österreich
Bedeutung in Österreich

Besteht für Arbeitnehmer Absturzgefahr von erhöhten Standplätzen, so müssen Sie folgende Maßnahmen treffen:

- Ab einer Absturzhöhe von 1m sind standfeste Geländer mit Mittelstange oder Brüstung (ab 2m Höhe zusätzlich Fußleisten) vorzusehen

- bei vorübergehend erhöhten Standplätzen müssen geeignete Aufstiegshilfen wie Leitern, Podeste oder Hubarbeitsbühnen verwendet werden

- die Absturzkanten von Rampen müssen mit einer schwarz/gelb oder rot/weißen Kennzeichnung markiert werden

- besteht die Gefahr herabfallender Gegenstände von erhöhten Standplätzen, müssen Sie Schutzdächer oder Schutznetze vorsehen, durch Gitterroste dürfen keine Gegenstände durchfallen können

- kann durch andere Absturzsicherungen kein ausreichender Schutz gewährleistet werden, müssen Sie den Arbeitnehmern Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung stellen

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