Bedienungsanleitung


Name
Bedienungsanleitung
Synonyme
Bedeutung in Österreich

Eine Bedienungsanleitung (oder Betriebsanleitung) für ein Erzeugnis ist dann vom Hersteller oder Inverkehrbringer beizustellen, wenn das Produkt komplexer in der Handhabung ist und/oder unsachgemäße Verwendung Personen, die Umwelt oder das Produkt selbst gefährden oder schädigen kann. Bestimmte Rechtsvorschriften wie die Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) verlangen dezidiert das Erstellen einer (siehe Betriebsanleitung) deutscher Sprache. Auch im ASchG selbst und den umsetzenden Verordnungen — im Falle von Maschinen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) - wird dezidiert auf den Inhalt von Bedienungsanleitungen hingewiesen. Nach dem Produkthaftungsgesetz sind Mängel in der B. Mängel am Produkt gleichzusetzen.

Übergeordnetes Thema
Verwandte Themen