Energieversorgung/Steuerkreis (Störung von)
Eine Störung, Unterbrechung oder ein Defekt in der Energieversorgung oder in der Logik des Steuerkreises einer Maschine darf nicht zu gefährlichen Situationen führen. Insbesondere sind auszuschließen:
- Ein unbeabsichtigtes Ingangsetzen
- das Nichtausführen eines bereits erteilten Befehls zum Stillsetzen
- das Herabfallen oder Herausschleudern eines Werkstücks oder Maschinenteils
- die Verhinderung von automatischem oder manuellem Stillsetzen von beweglichen Teilen
- der Ausfall von an- oder eingebauten Schutzeinrichtungen