Hautschutz
Hautschutz ist in der Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) geregelt und umfass nach Definition die drei Komponenten Hautschutz – Hautreinigung und Hautpflege. Arbeitgeber müssen, wenn erforderlich, geeignete Hautmittel zur persönlichen Verwendung zur Verfügung stellen.