gefährliche Arbeitsstoffe
Arbeitsstoffe sind im Arbeitnehmerschutz im 4. Abschnitt des ASchG und vor allem der Grenzwerteverordnung (GKV 2011) und der VO über biologische Arbeitsstoffe (VbA) geregelt. Unter Arbeitsstoffen im Sinne des ASchG versteht man alle Stoffe, Zubereitungen und biologische Arbeitsstoffe, die bei der Arbeit verwendet werden. Der Begriff "verwenden" ist nach dem ASchG in einem breiteren Rahmen zu verstehen und umfasst (unter anderem) auch das Umfüllen, Lagerung und den Transport. Für gefährliche Arbeitsstoffe im Sinne von § 40 ASchG gelten besondere Anforderungen. Wichtig im Zusammenhang mit gefährlichen Arbeitsstoffen sind auch die Bestimmngen des Chemikaliengesetzes (ChemG), der dazu erlassenen Chemikalienverordnung (ChemV) sowie den europäischen Bestimmungen zu REACH und GHS. Siehe auch unter: Beurteilungszeitraum, Ersatz von Arbeitsstoffen, Gefahrensymbole, Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, Grenzwerte, Grenzwerteverordnung, Holzstaub, Kennzeichnung, MAK-Werte, TRK- Werte, Messungen, Sicherheitsdatenblatt, Stoffgemische, Stoffwirkung, Umluftverbot, Verbot, Verpackung.