Absaugung
Ist es nicht möglich, durch technologische Maßnahmen gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe oder Staub zu vermeiden, muss der Schadstoff möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt werden. Bei Absaugungen für Holzstaub oder krebserzeugende Arbeitsstoffe müssen besondere Vorschriften der GKV 2011 erfüllt werden (siehe auch Umluftverbot).
Überprüfen Sie (abgesehen von der jährlichen Prüfung) Ihre Absauganlagen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit, reinigen Sie die Anlage regelmäßig (samt Rohrleitungen) und tauschen Sie rechtzeitig die Filter. Optimale Ergebnisse erzielen Sie nur mit ausreichend leistungsstarken, richtig aufgestellten und regelmäßig gewarteten Anlagen!