Sprengbefugter, Sprenggehilfe


Name
Sprengbefugter, Sprenggehilfe
Synonyme
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich
Nach der Sprengarbeitenverordnung (SprengV) dürfen Sprengarbeiten nur von Sprengbefugten durchgeführt werden. Diese müssen nach dem ASchG über eine besondere Ausbildung und spezielle Fachkenntnisse verfügen. Zur Mitarbeit bei Sprengarbeiten können auch Sprenggehilfen für bestimmte definierte Tätigkeiten herangezogen werden.
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Übergeordnetes Thema