Betriebsanweisung
Gemäß der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) müssen für Krane und selbstfahrende Arbeitsmittel schriftliche Betriebsanweisungen erstellt und den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestinhalt dieser Betriebsanweisungen ist in der AM-VO geregelt. Vom Begriff Betriebsanweisungen ist die Bedienungsanleitung (des Herstellers) zu unterscheiden.
An die Eigentümerin bzw. den Eigentümer und die Betreiberin bzw. den Betreiber gerichtete Weisungen für die Bedienung und den Betrieb der technischen Ausrüstung.