Gefahrstellen (an Maschinen)
Gefahrstellen an Arbeitsmitteln dürfen entweder durch Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht erreicht werden können oder müssen durch geeignete Schutzeinrichtungen gesichert sein. Man kann grundsätzlich zwischen drei Ursachen für Gefahrstellen unterschieden, die nach der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bzw. (für Hersteller von Maschinen) der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) zum Teil unterschiedliche Sicherungssysteme bedingen:
* Gefahrstellen durch Kraftübertragungseinrichtungen
* Gefahrstellen durch (andere) bewegte Teile
* Gefahrstellen durch Werkzeuge oder Werkstücke
Neben den mechanischen Gefahren (Schneiden, Quetschen, Stechen,...) darf man jedoch Gefahrstellen durch Hitze, Strahlung, Brandgefahr oder Strom nicht vergessen.