Elektro(hand)werkzeuge


Name
Elektro(hand)werkzeuge
Bedeutung in Österreich

Elektro(hand)werkzeuge müssen Sie vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel (Gehäuse, Stecker, Kabel, Schutzvorrichtungen,....) unterziehen. Es muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von max. 0,03 A vorgesehen sein. Siehe auch unter Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln