Berührungsschutz
Siehe auch unter Elektroschutz. Bei elektrischen Betriebsmitteln muss gewährleistet sein, dass spannungsführende Teile weder direkt (Kategorie 1 oder 2) noch indirekt (Kategorie 3) berührt werden können. Dies kann durch Isolierung aktiver Teile oder durch Abdeckungen (Umhüllungen) erfolgen. Gehäuse dürfen nur geöffnet werden (können), wenn der Stromkreis unterbrochen ist. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich (z.B. bei Probebetrieb) dürfen Gehäuse nur von Elektrofachkräften unter Verwendung eines Spezialschlüssels oder Spezialwerkzeuges geöffnet werden.