Richtlinien (der EG)
Die österreichischen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz sind umgesetzte Richtlinien der EG (bis 1992: EWG). Diese Richtlinien sind stellen Mindestanforderungen dar und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Das ASchG und seine Verordnungen sind die Umsetzung der Arbeitnehmerschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG und deren Einzelrichtlinien.