Handschuhtrageverbot
Persönliche Schutzausrüstung darf nicht zu einer erhöhten Gefährdung führen (§ 70 Abs. 1 Z 2 ASchG). Da bei rotierenden Teilen/Maschinen (z.B. Bohrmaschine, Kreissäge) die Gefahr besteht, dass der Schutzhandschuh gefangen wird und dadurch eine schwere Handverletzung verursacht wird, dürfen bei derartigen Tätigkeiten keine Handschuhe getragen werden.