Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen


Name
Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
Abkürzung
SVP
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich

Es müssen Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden:

ab 11 AN = 1 SVP

ab 51 AN = 2 SVP

ab 101 AN = 3 SVP

Bei mehreren Arbeitsstätten (Ast) richtet sich die Anzahl der SVP nach dem Betrieb, für den die Belegschaftsorgane gewählt wurden.

Beispiel: 3 ASt (mit je 30 AN) + ein (gemeinsamen) BR = 2 SVP

               3 ASt (mit je 30 AN) + drei BR = 3 SVP

Der Betrieb besteht aus drei Ast mit je 30 AN und hat einen gemeinsamen Betriebsrat (BR). Es sind zwei SVP erforderlich. Gibt es in jeder dieser Ast einen BR, so sind drei SVP einzusetzen. Siehe auch unter dem Begriff "Sicherheitsvertrauenspersonen".

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