Betriebsanleitung (nach der MSV)


Name
Betriebsanleitung (nach der MSV)
Synonyme
Rechtsgebiete
Schweiz
Österreich
Bedeutung in Österreich

Jeder Hersteller einer Maschine ist gemäß der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) verpflichtet, dem Käufer in Österreich mit der Maschine eine deutschsprachige Betriebsanleitung zu übermitteln. Der Mindestinhalt der Betriebsanleitung ist im Anhang I, 1.7.4 der MSV 2010 geregelt. Mängel in der Betriebsanleitung sind - nach Produkthaftung - Mängeln an der Maschine selbst gleichgestellt. Siehe auch unter Bedienungsanleitung.

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