Hinweise (an Maschinen)


Name
Hinweise (an Maschinen)
Bedeutung in Österreich

An jeder Maschine (die eine CE-Kennzeichnung trägt) müssen, deutlich lesbar und unverwischbar, die folgenden Hinweise angebracht sein:

- Name und Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten

- Baureihen-, Typen- oder Serienbezeichnung, ggf. Seriennummer

- CE-Kennzeichnung und Baujahr

- sofern zutreffend: Eignung zur Verwendung in exfähiger Atmosphäre, unabdingbare Hinweise (z.B. maximale Drehzahl, Höchstdurchmesser von Werkzeugen oder Werkstücken, Masse ,...)

- wenn mit Hebezeugen zu handhaben: Gewichtsangabe

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