Hinweise (an Maschinen)
An jeder Maschine (die eine CE-Kennzeichnung trägt) müssen, deutlich lesbar und unverwischbar, die folgenden Hinweise angebracht sein:
- Name und Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
- Baureihen-, Typen- oder Serienbezeichnung, ggf. Seriennummer
- CE-Kennzeichnung und Baujahr
- sofern zutreffend: Eignung zur Verwendung in exfähiger Atmosphäre, unabdingbare Hinweise (z.B. maximale Drehzahl, Höchstdurchmesser von Werkzeugen oder Werkstücken, Masse ,...)
- wenn mit Hebezeugen zu handhaben: Gewichtsangabe