Name
Ausgang
Alternativer Name
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Abkürzung
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Schlagwörter
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Synonyme
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Rechtsgebiete
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Beschreibung
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Bedeutung in Deutschland
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Bedeutung in Österreich
Ausgänge müssen, sofern sie ohne Fahrzeugverkehr genutzt werden, eine nutzbare Mindestbreite von 0,8 m sowie eine lichte Höhe von mindestens 2 m aufweisen. Wird ein Ausgang überwiegend für Fahrzeugverkehr genutzt, ist der Fußgängerverkehr durch einen eigenen Ausgang oder durch ein Geländer von diesem Ausgang zu trennen. Für Notausgänge gelten besondere Anforderungen.
Bedeutung in Schweiz
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Bedeutung in Italien
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Bedeutung in Zypern
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Übergeordnetes Thema
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Verwendet von
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Kampagne
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