Brandschutz erhöhter
Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fallbestehen folgende Verpflichtungen:
1. Erstellung einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans
2. Führen eines Brandschutzbuches
3. Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen
4. Unterweisung der Arbeitsnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz