Brandschutz erhöhter


Name
Brandschutz erhöhter
Bedeutung in Österreich

Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fallbestehen folgende Verpflichtungen:

1. Erstellung einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans

2. Führen eines Brandschutzbuches

3. Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen

4. Unterweisung der Arbeitsnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz

Untergeordnete Themen