Name
Bescheid
Alternativer Name
-
Abkürzung
-
Schlagwörter
-
Synonyme
Rechtsgebiete
Österreich
Beschreibung
-
Bedeutung in Deutschland
-
Bedeutung in Österreich
Ein Bescheid ist ein förmlicher und der Rechtskraft fähiger individueller Verwaltungsakt, der ein Verwaltungsverfahren erledigt, gerichtet an eine natürliche oder juristische Person. Die wesentlichen Elemente eines Bescheids sind der Spruch, die Begründung und die Rechtsmittelbelehrung. Mit einem Bescheid werden im Einzelfall Regelungen getroffen, durch die (z.B.) allgemeine Bestimmungen in Verordnungen konkretisiert oder aber in begründeten Fällen aufgehoben bzw. geändert werden (Ausnahmebescheid).
Bedeutung in Schweiz
-
Bedeutung in Italien
-
Bedeutung in Zypern
-
Untergeordnete Themen
-
Übergeordnetes Thema
-
Verwandte Themen
-
Verwendet von
-
Kampagne
-