Name
Einzugsgefahr
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich

An Maschinen mit rotierenden Teilen (zB Drehbank, gewerbliche Bügelmaschinen) kann die Gefahr des Einzugs (bzw. des Fangens) bestehen. Neben dem Einhalten von Sicherheitsabständen muss eng anliegende Arbeitskleidung getragen werden, Ringe und anderer Handschmuck müssen abgelegt werden. Handschuhe dürfen an Maschinen, an denen Einzugsgefahr oder die Gefahr des Fangens besteht, nicht getragen werden.