Name
Abseilgerät
Bedeutung in Österreich

dient zur Rettung und Schutz gg. Absturz in einem Rettungssystem; Typ 1 selbsttätigwirkendes Abseilgerät-> keine Betätigung durch Benutzer; Typ 2 manuell betätigtes Abseilgerät-> Betätigung durch Benutzer; verschiedene Ausführungen

Rechtliche Grundlagen: §§ 69 und 70 ASchG, PSASV; § 14 PSA-V