Arbeitsschutzausschuss


Name
Arbeitsschutzausschuss
Rechtsgebiete
Österreich
Deutschland
Bedeutung in Deutschland

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, den Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Fragen des Arbeitsschutzes im Betrieb zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Quelle: http://www.dguv.de/fb-org/sachgebiete/betriebsaerztliche-und-sicherheitstechnische-betreuung/arbeitsschutzausschuss/index.jsp

Bedeutung in Österreich
Ein solcher muss in Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmer beschäftigt sind, bestellt und mindestens zweimal jährlich einberufen werden. Seine Zusammensetzung ist im ASchG definiert. Bei mehreren Arbeitsstätten muss ein so genannter "Zentraler Arbeitsschutzausschuss" eingerichtet sein.