Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Das ASchG definiert spezielle Anforderungen hinsichtlich Aufstellung, Benutzung, Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln. Die Detailregelung erfolgt in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern nur für die jeweilige Arbeit geeignete und sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Die Definition des Begriffs "Arbeitsmittel" nach § 2 Abs 5 ASchG ist weiter gefasst als die Definition des Maschinenbegriffs nach der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010).