Arbeitsplatz
Ein Arbeitsplatz ist nach § 2 Abs 4 ASchG der räumliche Bereich, in dem sich Arbeitnehmer bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten und nach den Arbeitsstätten (oder Baustellen) und Arbeitsräumen die kleinste definierte Betrachtungseinheit. Die Anforderungen an Arbeitsplätze sind insbesondere im 6. Abschnitt des ASchG, für Bildschirmarbeitsplätze auch in der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) geregelt.