Gefahrensymbole bei Arbeitsstoffen


Name
Gefahrensymbole bei Arbeitsstoffen
Rechtsgebiete
Österreich
Schweiz
Bedeutung in Deutschland

Das GHS-System wurde mit einer EG-Verordnung EUweit eingeführt und ist seit Januar 2009 mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) auch in Deutschland gültig.

Dabei ersetzten die sogenannten Gefahrenpiktogramme die bisherigen Gefahrensymbole.

Bedeutung in Österreich

Gefährliche Arbeitsstoffe, die dem Chemikaliengesetz unterliegen, müssen gekennzeichnet sein. Das Gefahrensymbol in Kombination mit der Kennzeichnung und dem H-Statement (alt: R-Satz) gibt Aufschluss über die Art und das Ausmaß der Gefährdung durch den Arbeitsstoff. Die folgenden Haupteinstufungen sind definiert: Brandfördernd, entzündlich - leicht entzündlich - hochentzündlich, explosionsgefährlich, giftig - sehr giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutver-ändernd, radioaktiv. Durch die europäische CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling und Packaging) wird eine neue, europaweit harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische vorgeschrieben. Hinweis: Es wird häufig auch von GHS, "Globally Harmonised System" gesprochen. Mit Übergangsfristen bis 2015 müssen die Gefahrensymbole umgestellt werden, es werden wohl lange beide Systeme (alt nach ChemG, neu nach CLP-VO) der Gefahrensymbole zu finden sein. Siehe auch unter Kennzeichnung von Arbeitsstoffen und GHS.

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