Arbeitspsychologe
Arbeitspsychologen und weitere Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden bei Bedarf, wenn dies der Arbeitgeber für notwendig erachtet, im Ausmaß von bis zu 25 Prozent (freiwillig natürlich mehr) der rechtlichen Präventionszeit herangezogen. Siehe auch unter: Qualifikation.