Laserklasse
Gefährdungspotentiale der Laserklassen:
Klasse 1 - Sicher durch niedrige Bestrahlungsstärke oder sichere Einhausung.
Klasse 2 - Sicher bei zufälliger, unbeabsichtigter Bestrahlung durch Abwendreaktion. Gilt nur für sichtbare Laser.
Klasse 1M, 2M - Gefährdungspotential entsprechend Laserklasse 1 bzw. 2, wenn Laserstrahl nicht durch optische Instrumente (Lupe, Fernrohr,…) betrachtet wird. Herkömmliche Brille gilt hier nicht als optisches Instrument.
Klasse 3R - Potentiell gefährlich für die Augen, reduzierte Schutzmaßnahmen erforderlich.
Klasse 3B - Gefährlich für die Augen, Schutzmaßnahmen erforderlich.
Klasse 4 - Gefährlich für Haut und Augen, direkter und diffus gestreuter Strahl gefährlich, Brandgefahr (Laser fungiert als Zündquelle).
"M" steht für "Magnifying" (Vergrößerung, Verstärkung) und weist darauf hin, dass diese Lasereinrichtungen gegenüber Lasern der Klasse 1 oder der Klasse 2 bei der Benutzung von optischen Geräten (Lupe, Mikroskop, Fernrohr) gefährlich sein können. "R" steht für "Relaxiert" (gelockerte Vorkehrungen) und weist darauf hin, dass für diese Lasereinrichtungen weniger strengere Vorkehrungen festgelegt sind als für die andere Kategorie der Laser der Klasse 3 B. International wird bei den Klassen 3 B und 4 (auch im Falle von eingehausten Lasterquellen) ein Laserschutzbeauftragter (LSB) empfohlen. Die ON S 1100 empfiehlt den LSB ab Klasse 3 R.