Baustelle
Für Arbeiten auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen, an denen Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, legt die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) spezielle Anforderungen fest. Darüberhinaus kommt auch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) zur Anwendung. Baustellen gelten nicht als Arbeitsstätten, die Arbeitsstättenverordnung (AStV) ist somit (bis auf § 46, Gebäude und Arbeitsräume auf Baustellen) nicht anzuwenden. Bauarbeiter und Außendienstmitarbeiter sind für die Berechnung der Präventionszeit einer Arbeitsstätte zuzuordnen.