Name
Auslaufzeit
Synonyme
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich

Die Auslaufzeit nach Abschalten an Holzbearbeitungsmaschinen darf maximal 10 Sekunden betragen. Gegebenenfalls muss eine Verriegelung der Schutzeinrichtung (Verriegelung durch Zuhaltung) vorhanden sein. Für Abrichthobelmaschinen gilt: Wenn die Anlaufzeit über 10 Sekunden beträgt, muss die Auslaufzeit kürzer als die Anlaufzeit sein - maximal 30 Sekunden.