Auslaufzeit
Die Auslaufzeit nach Abschalten an Holzbearbeitungsmaschinen darf maximal 10 Sekunden betragen. Gegebenenfalls muss eine Verriegelung der Schutzeinrichtung (Verriegelung durch Zuhaltung) vorhanden sein. Für Abrichthobelmaschinen gilt: Wenn die Anlaufzeit über 10 Sekunden beträgt, muss die Auslaufzeit kürzer als die Anlaufzeit sein - maximal 30 Sekunden.